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   BGH, 28.09.2011 - 2 StR 376/11   

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https://dejure.org/2011,11761
BGH, 28.09.2011 - 2 StR 376/11 (https://dejure.org/2011,11761)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - 2 StR 376/11 (https://dejure.org/2011,11761)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - 2 StR 376/11 (https://dejure.org/2011,11761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vollziehung der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in der Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit der Vollziehung der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in der Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 487/09

    Anordnung der Vollziehung von einem Jahr einer erkannten Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 2 StR 376/11
    Der Senat hat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts die sich zutreffend aus den Urteilsgründen ergebende Dauer des Vorwegvollzugs der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe vor der sich anschließenden Unterbringung im Tenor berichtigt, weil das Landgericht rechtsfehlerhaft die vom Beschwerdeführer bereits erlittene Untersuchungshaft von dem vorweg zu vollstreckenden Teil der Strafe in Abzug gebracht hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 487/09).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12

    Sicherungsverwahrung: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des

    Es kommt deshalb nicht darauf an, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft die Zeit der erlittenen Untersuchungshaft von der Dauer des Vorwegvollzugs der Unterbringung gemäß § 64 StGB abgezogen hat (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 2 StR 376/11; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 4 StR 17/11 jeweils mwN; auch Fischer, StGB, 59. Aufl., Rn. 9a zu § 67 StGB).
  • OLG Oldenburg, 09.03.2021 - 1 Ws 44/21

    Feststellungsinteresse nach prozessualer Überholung; Überprüfung der

    Denn aufgrund der Anordnung des Vorwegvollzugs, bei der die bereits erlittene Untersuchungshaft außer Betracht zu bleiben hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 2 StR 376/11, BeckRS 2011, 26344) war nach § 67c StGB zu prüfen, ob der Zweck der Maßregel die Unterbringung weiterhin erfordert (MüKoStGB/Veh, 4. Aufl., StGB § 67c Rn. 5).
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